Erstattung durch die französische Sozialversicherung und Zusatzversicherungen

Reform „100 % Kostenübernahme“

Wie werden deine Brillen erstattet?

Seit dem 1. Januar 2020 hat die Regierung die Reform „100 % Kostenübernahme“ eingeführt. Diese ermöglicht den kostenlosen Bezug bestimmter Gesundheitsleistungen, darunter auch Sehhilfen. Bisher war die Anschaffung eines Brillengestells und von Gläsern schnell teuer! Erstattungssätze und -grundlagen, „100 % Kostenübernahme“, Bruch deiner Brille: Mymonture gibt dir einen Überblick über die Erstattung deiner Brille durch die französische Sozialversicherung und deine Zusatzversicherung.

Erstattung von Brillen: 100 % Kostenübernahme

Ab sofort hast du die Wahl zwischen zwei Optionen:

Klasse A: das „100 % Kostenübernahme“-Paket

Eine vollständige Kostenübernahme für Brillenfassungen und Gläser.

Klasse B: Der freie Tarif

Elle kannst du eine Brillenfassung mit 100 % Kostenübernahme mit Gläsern zum freien Tarif kombinieren.

Du hast natürlich die volle Freiheit, das Brillengestell und die Art der Gläser auszuwählen, die zu dir passen – zu den von deinem Optiker angegebenen Preisen. Das „100 % Kostenübernahme“-Sortiment umfasst 10 Brillenfassungen für Kinder und 17 für Erwachsene. Diese sind nur in zwei Farben erhältlich. Der Verkaufspreis dieser Brillenfassungen ist auf 30 € begrenzt. Bei Mymonture bieten wir dir mehr als 500 Brillenfassungen zur Auswahl an.

Was die Gläser angeht, decken sie alle Sehfehler ab (Kurzsichtigkeit, Alterssichtigkeit, Astigmatismus und Weitsichtigkeit). Außerdem müssen diese Gläser bestimmte ästhetische Anforderungen sowie verschiedene technische Vorgaben erfüllen: dünne Gläser, Antireflex- und Kratzschutzbeschichtungen.

Wer kann davon profitieren?

Alle Franzosen haben Zugang zum „100 % Kostenübernahme“-Paket. Du musst lediglich Anspruch auf die CMU-C (ergänzende allgemeine Krankenversicherung) oder die „Zusatzversicherung“ (CSS) haben. Die CSS ist eine staatliche Beihilfe, die es Haushalten mit geringem Einkommen ermöglicht, eine Krankenversicherung zu erhalten. Die „Zusatzversicherung“ wird Arbeitnehmern im privaten Sektor oder im Vereinswesen gewährt.

Andere Personengruppen können sich an die verschiedenen sogenannten „solidarischen“ Zusatzversicherungen wenden. Diese machen 95 % aller Zusatzversicherungen aus. Um sicherzugehen, dass die Zusatzversicherung, bei der du versichert bist, dazu gehört, schau dir die Versicherungsleistungen in deinem Vertrag an: Dieser Hinweis muss dort zwingend enthalten sein.

Die Erstattung von Brillen durch die französische Sozialversicherung

Zunächst einmal erstattet die französische Sozialversicherung die Kosten für eine Sehhilfe nur dann vollständig, wenn du ein Rezept von einem Augenarzt vorlegst. Es ist nicht zwingend erforderlich, über deinen Hausarzt zu gehen, um diesen Facharzt aufzusuchen. Die Erstattungsgrundlage für die Konsultation beträgt 70 % des festgelegten Tarifs. Die restlichen 30 % werden von deiner Zusatzversicherung erstattet oder müssen von dir selbst bezahlt werden, wenn du keine Zusatzversicherung abgeschlossen hast.

Die Erstattungsgrundlagen für deine Brille werden von der Krankenkasse für die Brillenfassungen und die Gläser unterschiedlich festgelegt. Die Erstattung berücksichtigt das Alter des Patienten (unter 18 Jahren und über 18 Jahren). Sie variiert außerdem je nach Korrekturstärke und Glasart.

  • Fassung: Kostenübernahme in Höhe von 60 % auf der Grundlage von 0,03 €.
  • Gläser: Erstattung in Höhe von 60 % auf Basis des niedrigeren Betrags von 0,03 €.

Der Fall bei Kindern

Wenn dein Kind jünger als 6 Jahre ist, können – immer mit ärztlicher Verschreibung – ein oder mehrere Brillen pro Jahr erstattet werden, sofern sich die Sehschwäche weiterentwickelt. Ist dein Kind zwischen 6 und 18 Jahren alt, wird nur eine Brille pro Jahr erstattet.

Die Gültigkeitsdauer der Verschreibung

Die Gültigkeitsdauer einer von einem Augenarzt ausgestellten Verschreibung hängt vom Alter des Patienten ab:

Alter des Patienten Gültigkeitsdauer der Verschreibung
Unter 16 Jahren 1 Jahr
16 bis 42 Jahre 5 Jahre
Über 42 Jahre 3 Jahre

Der Augenarzt kann die Gültigkeitsdauer jedoch verkürzen oder die Korrekturgläser erneuern, wenn er der Meinung ist, dass eine neue Korrektur nötig ist.

Die Erstattung durch die französische Sozialversicherung für Kontaktlinsen

Die Erstattung von Kontaktlinsen durch die Krankenkasse gilt nur für bestimmte Sehfehler:

  • akkomodatives Schielen
  • eine Kurzsichtigkeit von mindestens 8 Dioptrien (Maß, das ein Glas zur Korrektur einer Sehschwäche aufweisen muss)
  • unregelmäßiger Astigmatismus
  • verschiedene andere Sehstörungen, die nicht durch Gläser korrigiert werden können

Die französische Sozialversicherung erstattet 60 %, also 23,69 € pro Auge. Die jährliche Pauschale beträgt 39,48 €, der Eigenanteil wird von der Zusatzversicherung oder dem Patienten übernommen. Natürlich ist eine Verschreibung durch einen Augenarzt unerlässlich.

Die Erstattung von Brillen durch deine Zusatzversicherung

Die Erstattung durch die Zusatzversicherung ergänzt die Erstattung der gesetzlichen Krankenversicherung. Sie übernimmt die Kosten für deine Sehhilfen je nach dem von dir abgeschlossenen Versicherungsumfang. Manche Zusatzversicherungen erstatten einen Prozentsatz der französischen Sozialversicherung, andere berücksichtigen die monatliche Obergrenze der französischen Sozialversicherung (PMSS genannt) oder erstatten einen im Voraus festgelegten Betrag. Seit der Reform folgen mehr als 90 % der sogenannten „verantwortungsbewussten“ Zusatzversicherungen diesem Konzept.

Die Kostenübernahme für ein Brillengestell durch die Zusatzversicherung darf 100 € nicht überschreiten.

Für die Gläser wurden sechs Erstattungsstufen eingeführt. Diese betreffen einfache Gläser, sogenannte Einstärkengläser, die nur eine Sehschwäche korrigieren, sowie komplexe Gläser, die mehrere Sehschwächen korrigieren, darunter Gleitsichtgläser. Hier ist ein Überblick über die von den Zusatzversicherungen gewährten Erstattungsbeträge für deine Brille, vom Mindest- bis zum Höchstbetrag:

  1. von 50 bis 470 €
  2. von 125 bis 610 €
  3. von 125 bis 660 €
  4. von 200 bis 750 €
  5. von 200 bis 800 €
  6. von 200 bis 850 €

Ein Sehhilfegerät alle zwei Jahre

Die Zusatzversicherungen erstatten die Kosten für Sehhilfen nur alle zwei Jahre. Falls dir die Gläser oder das Gestell kaputtgehen, bekommst du erst nach zwei Jahren eine Erstattung von deiner Zusatzversicherung. Bei einer ärztlichen Verschreibung aufgrund einer Sehveränderung verkürzt sich dieser Zeitraum jedoch auf ein Jahr.

Was den Austausch von Gläsern nach einer Kataraktoperation betrifft, verpflichtet ein Erlass aus dem Jahr 2020 die Zusatzversicherungen, ein erstes Glas nach dem ersten Eingriff und ein zweites Glas nach dem zweiten Eingriff zu erstatten. Du musst also nicht bis nach beiden Eingriffen warten, um passende Gläser zu bekommen.

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Unser Unternehmen ist von Bureau Veritas zertifiziert, was dir die Konformität und Qualität der von uns verkauften Produkte garantiert.

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Bei der Krankenkasse, allen Zusatzversicherungen (MMA, MGEN, AXA, Humanis…) und den Netzwerken (Kalixia, Carte Blanche, Sévéane, TP+, Itelis…). Mymonture hat außerdem Verträge mit Verwaltungszentren wie der CGRM oder der Henner-Gruppe.

Zahlung in 3 Raten ohne zusätzliche Gebühren

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Kundenzufriedenheit und Service haben bei Mymonture oberste Priorität: Deshalb garantieren wir einen Kundendienst für alle unsere Brillenfassungen und unsere „Origine France“-Gläser der Essilor-Gruppe.

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Die Gläser, die unsere staatlich geprüften Optiker in die Fassungen einsetzen, stammen aus Frankreich von der Essilor-Gruppe, dem weltweit führenden Glashersteller. Sollte deine Brille einmal kaputtgehen, garantiert dir Mymonture Sorglos 2 Jahre lang den Ersatz bei Herstellungsfehlern oder mit einer Selbstbeteiligung von 40 % (Mymonture übernimmt die restlichen 60 %).

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