Die Erstattung von Kontaktlinsen
Im Gegensatz zu Brillen gelten für Kontaktlinsen bestimmte Vorschriften bezüglich der Erstattung durch die französische Sozialversicherung. Bei Sehhilfen (Brillenfassungen + Korrekturgläser) wird jedem mehr oder weniger viel erstattet, je nach Sehstärke und Alter gemäß der LPPR-Tabelle.
Bei Kontaktlinsen ist das anders, denn nur Personen mit einer bestimmten Erkrankung erhalten eine Erstattung durch die französische Sozialversicherung. Ganz einfach, weil die französische Sozialversicherung nur Sehfehler berücksichtigt, die ausschließlich durch Kontaktlinsen und nicht durch Brillen korrigiert werden können. Hier ist also die Liste der verschiedenen Erkrankungen, die Anspruch auf eine Erstattung der Kontaktlinsen durch die französische Sozialversicherung begründen:
- Aphakie (Entfernung der Augenlinse)
- Unregelmäßiger Astigmatismus
-Keratokonus (Verformung der Hornhaut)
- Kurzsichtigkeit von mindestens 8 Dioptrien
-Anisometropie von 3 Dioptrien, die nicht mit einer Brille korrigiert werden kann (das heißt, der Unterschied in der Korrekturstärke zwischen den beiden Augen beträgt mehr als 3 Dioptrien).
- Akkommodatives Schielen
Wenn du unter einer der oben aufgeführten Sehstörungen leidest und dir vom Augenarzt ein Rezept für Kontaktlinsen ausstellen lassen möchtest, wird dieser natürlich auf deinem Rezept vermerken, dass du Anspruch auf eine Erstattung durch die französische Sozialversicherung hast.
Wie hoch ist diese Erstattung denn nun?
Die französische Sozialversicherung erstattet 60 % von 0,05 Euro als jährliche Pauschale, unabhängig von der Art der Kontaktlinsen, was einem Betrag von 0,03 € entspricht.
Es ist außerdem wichtig zu beachten, dass Kontaktlinsen selbst nicht von der französischen Sozialversicherung erstattet werden.
Wie sieht es mit den Zusatzversicherungen aus?
Die meisten Zusatzversicherungen bieten eine jährliche Pauschalerstattung für Kontaktlinsen an, auch für solche, die nicht von der französischen Sozialversicherung erstattet werden.
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