
Den Zugang zur Gesundheitsversorgung zu verbessern – das ist das immer wieder bekräftigte Ziel der Regierung. Im Bereich der Optik gab es bereits zahlreiche Veränderungen durch das Finanzgesetz von 2014 (Obergrenze für Erstattungen bei Sehhilfen) und das Hamon-Gesetz. Das Macron-Gesetz (Gesetz für Wachstum, Beschäftigung und wirtschaftliche Chancengleichheit), das zahlreiche Bereiche abdeckt, sieht insbesondere einige Änderungen im Bereich der Optik vor.
Was sieht das Macron-Gesetz vor?
Um sich eine Brille zu besorgen, war es bisher Pflicht, ein ärztliches Rezept zu haben, das nicht älter als drei Jahre war und von einem Augenarzt ausgestellt wurde. Angesichts der langen Wartezeiten für einen Termin bei diesen Fachärzten und um die Gesundheitsausgaben zu senken, hat Richard Ferrand (Berichterstatter dieses Gesetzentwurfs) vorgeschlagen, diese Verschreibung freiwillig zu machen.
Die Augenärzte haben sich natürlich vehement gegen diesen Vorschlag gewehrt, der zu einer Gesundheitskatastrophe hätte führen können.
Das Macron-Gesetz wurde verabschiedet
Das am 16. Juni von der Nationalversammlung verabschiedete Macron-Gesetz wurde schließlich in einigen Punkten geändert. Der Vorschlag, die ärztliche Verschreibung freiwillig zu machen, wurde letztendlich gestrichen. Sie bleibt also für den Kauf von Brillen weiterhin verpflichtend.
Dafür schreibt das Gesetz vor, dass der Optiker seinem Kunden einen standardisierten und detaillierten Kostenvoranschlag ausstellen muss. Dieses Dokument, das es im Bereich der Hörgeräte bereits gibt, enthält folgende Angaben:
- - Verkaufspreis jedes Produkts
- - Preis für jede Leistung
- - Modalitäten der Kostenübernahme durch die Krankenkasse und die Zusatzversicherungen
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