Rechtliche Bestimmungen

Auch die Optikbranche unterliegt gesetzlichen Vorschriften. Tatsächlich herrscht hier schon seit vielen Jahren ein harter Wettbewerb. Daher wurden verschiedene Gesetze eingeführt, um diesen Fachbereich bestmöglich zu regeln. Vor kurzem hat ein Gesetzestext die Branche übrigens ziemlich auf den Kopf gestellt. Dein Online-Optiker Mymonture lädt dich ein, in dieser Rubrik die verschiedenen geltenden Gesetze zu entdecken…

Das Hamon-Gesetz

Das von Benoît Hamon, dem Minister für Sozial- und Solidarwirtschaft sowie für Verbraucherschutz, eingeführte Gesetz mit dem gleichen Namen zielt darauf ab, „das Gleichgewicht zwischen Verbrauchern und Unternehmen wiederherzustellen“.

Der im März 2014 veröffentlichte Gesetzestext sieht vor, die Preise in verschiedenen Branchen zu senken, um den Verbrauchern mehr Kaufkraft zu verschaffen. So bleibt auch die Optikbranche von dieser Reform nicht verschont. Tatsächlich gelten die Preise für Sehhilfen in Frankreich als die höchsten in Europa. Mit dieser Reform will der Verbraucherschutzminister die Bruttomargen der Optiker senken und damit den Online-Verkauf von Brillen fördern.

Hier sind für dich die verschiedenen Anwendungsbereiche dieses Gesetzentwurfs:

  • - Ein Abschluss ist nicht mehr erforderlich, um eine Verkaufsstelle für Kontaktlinsen oder Korrektionsgläser zu betreiben (Optik- und Brillenfachgeschäft, Filialen, Optik- und Brillenabteilung). Allerdings muss in derselben Verkaufsstelle ein diplomierter Optiker anwesend sein.
  • - Nur ein diplomierter, kompetenter und zur Ausübung dieses Berufs zugelassener Optiker darf Korrekturgläser und Kontaktlinsen aushändigen.
  • - Die Abgabe von Kontaktlinsen oder Gläsern zur Korrektur darf nur erfolgen, wenn das Rezept des Patienten noch gültig ist. Online-Optiker müssen besonders auf dieses Datum achten, um die Sicherheit dieser Personen so gut wie möglich zu gewährleisten.
  • - Die Messung des Pupillenabstands – also der Abstand zwischen den Mittelpunkten der beiden Pupillen – muss künftig auf dem vomAugenarzt ausgestellten Rezept vermerkt sein. So kann der Brillenträger, ohne Dritte um Hilfe bitten zu müssen, frei im Internet bestellen und kennt dabei den Wert seines Pupillenabstands. Diese Verpflichtung tritt erst am 19. August 2014 in Kraft.
  • - Pflegeprodukte für Kontaktlinsen dürfen künftig von Online-Optikern, Supermärkten und anderen Vertriebskanälen verkauft werden. Denn Optiker und Apotheker haben das Monopol auf diese Medizinprodukte verloren.
  • - Online-Händler müssen in der Lage sein, Internetnutzer durch einen diplomierten und qualifizierten Optiker zu beraten. Dieser kann dann über die Qualität der Gläser, die Eigenschaften der Fassungen oder auch die je nach Sehstärke geeigneten Beschichtungen informieren.
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