Direktabrechnung bei Brillen

Was ist die Direktabrechnung? Wie und wann kann man davon profitieren?

Wenn ein Patient keinen Anspruch auf die Direktabrechnung hat, wissen wir, wie es weitergeht: Er bezahlt zunächst selbst die Kosten für seinen Arztbesuch, die pflegerischen oder zahnärztlichen Leistungen, die Medikamente, die Röntgen- oder Ultraschalluntersuchungen sowie seine neuen Brillenfassungen. Anschließend erstatten ihm seine Krankenkasse und seine Zusatzversicherung die entstandenen Kosten, abzüglich der Selbstbeteiligung.

Wenn du Anspruch auf die Direktabrechnung hast, musst du die Kosten für deine Behandlungen weder bei den medizinischen Dienstleistern noch bei deinem Hausarzt bezahlen. Die Kosten für einen Hausarztbesuch werden je nach Fall ganz oder teilweise von der gesetzlichen Krankenversicherung übernommen.

Die Selbstbeteiligung geht immer zu Lasten des Patienten.

Die Nutzung der Direktabrechnung ist für den Versicherten sehr einfach, da er nicht mehr auf seine Erstattungen warten muss, nachdem er die Kosten vorfinanziert hat.

Umgekehrt weisen die Gegner dieses Systems auf das Risiko hin, dass Patienten durch den falschen Eindruck, medizinische Leistungen seien kostenlos, ihre Eigenverantwortung verlieren könnten.

Die Direktabrechnung gilt nicht in der Apotheke, wenn du Generika ablehnst und keinen Hausarzt angegeben hast. In diesem Fall musst du die Rechnung sowie die Konsultationskosten selbst bezahlen und erhältst später eine Erstattung.

Aber Achtung: Nicht alle Zusatzversicherungen bieten ihren Mitgliedern die Direktabrechnung für alle medizinischen Leistungen an. In der Apotheke wird sie dir von allen Verträgen deiner Zusatzversicherungen angeboten. Das gilt jedoch nicht immer für Krankenhausaufenthalte, Laboruntersuchungen, bestimmte zahnärztliche Behandlungen oder Kosten für Sehhilfen.

Zögere nicht, den Arzt zu fragen, was in deinem Fall übernommen wird, nachdem du die Allgemeinen Geschäftsbedingungen deines Krankenversicherungsvertrags sorgfältig gelesen hast. Ein Gesetzentwurf im Gesundheitsbereich hatte ursprünglich vorgesehen, die Direktabrechnung zum 1. Januar 2017 für alle Sozialversicherten einzuführen, was angesichts der Komplexität des Systems jedoch nach wie vor schwer umsetzbar ist.

Wie funktioniert die Direktabrechnung beim Optiker?

Um bei deinem Optiker Anspruch auf die Direktabrechnung zu haben, musst du einige Voraussetzungen erfüllen.

Zunächst einmal brauchst du ein Rezept, das nicht älter als 3 Jahre ist, um Anspruch auf Kostenübernahme oder Erstattung zu haben. Achtung: Ohne Rezept gibt es weder eine Erstattung noch eine Kostenübernahme. Wenn du dein Rezept, das nicht älter als 3 Jahre ist, verlegt hast und sich deine Sehstärke nicht verändert hat, kannst du bei deinem Augenarzt ein Duplikat anfordern.

Du musst deine Krankenversicherungskarte und deine Karte der optischen Zusatzversicherungen mitbringen.

Sobald du dich für eine Brille entschieden hast, setzt sich dein Optiker mit deiner Krankenkasse in Verbindung. Deine Zusatzversicherung bestätigt ihm dann, ob der Kaufpreis ganz oder teilweise übernommen wird. Gegebenenfalls musst du die Differenz zwischen dem von deiner Zusatzversicherung übernommenen Betrag und dem Preis deiner Brille selbst bezahlen – das nennt man den „Eigenanteil“.

Anschließend wird dein Optiker direkt von deiner Zusatzversicherung und deiner Krankenkasse bezahlt.

Wenn also der Erstattungsbetrag deiner Zusatzversicherung dem Preis deiner Brille entspricht, musst du nichts bezahlen und gehst mit deiner Brille auf der Nase oder deinen Kontaktlinsen in der Tasche nach Hause. Da Kontaktlinsen von der französischen Sozialversicherung nicht erstattet werden – außer in Ausnahmefällen bei komplexen Sehfehlern –, stellt dir deine Zusatzversicherung je nach den Bedingungen deines Vertrags eine bestimmte Anzahl pro Jahr zur Verfügung.

Bei der Direktabrechnung durch die Zusatzversicherung wird diese deine Rechnung direkt an den Optiker begleichen. Aber wie du sicher weißt, erstattet deine Krankenkasse nur einen sehr kleinen Teil der Kosten für deine Brille. Wenn du dich für die Direktabrechnung über die französische Sozialversicherung entscheidest, begleicht diese die Rechnung sofort bei deinem Optiker. In der Regel stellen Optiker den Antrag auf Direktabrechnung gleichzeitig bei beiden betroffenen Trägern.

Bald wird die Direktabrechnung flächendeckend eingeführt

Heute bieten dir fast alle Augenoptiker die Direktabrechnung über die Zusatzversicherung und die französische Sozialversicherung an.

Eine der wichtigsten Maßnahmen des am 1. Dezember 2015 verabschiedeten Gesundheitsgesetzentwurfs ist die allgemeine Einführung der Direktabrechnung für alle Sozialversicherten ab dem 1. Januar 2017.

Die Gesundheitsfachkräfte können sicher sein, dass sie schnell bezahlt werden, wenn sie die allgemeine Einführung der Direktabrechnung akzeptieren. Die Ärzte sind von diesem Gesundheitsgesetz nicht überzeugt, da es ihnen zusätzlichen Verwaltungsaufwand beschert.

Die „Mutualité française“ ist hingegen der Ansicht, dass die Arbeit für Ärzte einfacher wird, da sie sich nicht mehr um Schecks kümmern und keine Zahlungsausfälle mehr hinnehmen müssen.

Die Regierung bleibt zuversichtlich: Sobald die entsprechenden Arbeitsinstrumente eingeführt sind, werden sich die Ärzte daran gewöhnen, so wie es auch bei dem elektronischen Kostenerstattungsformular und der „Carte Vitale“ der Fall war. Ab dem 20. November 2017 wird die Direktabrechnung mit der Zusatzversicherung ein Recht für alle Franzosen sein.

Mit der Modernisierung des Gesundheitsgesetzes will die Regierung allen Menschen mit geringem Einkommen den Zugang zu medizinischer Versorgung sowie zu erschwinglichen Gesundheitsprodukten wie Brillen oder Zahnbehandlungen garantieren.

Kann man bei Mymonture die Direktabrechnung nutzen?

Mymonture ist der einzige Online-Optiker, der ab Mitte März 2020 den Selbstbehalt von 0 € für Warenkorb A (100 % Kostenübernahme) anbietet. Du kannst deine Brille ganz einfach aus einer Auswahl von mindestens 35 Brillenfassungen für Erwachsene und 20 Fassungen der Klasse A für Kinder bestellen.

Seit dem 1. Januar 2020 hat die Regierung den Selbstbehalt von 0 € für Warenkorb A (100 % Kostenübernahme) eingeführt. Dieser keine Eigenanteil von 0 € soll allen Erwachsenen und Kindern hochwertige Sehhilfen mit einer großen Auswahl an Fassungen und Gläsern für zahlreiche Sehstärken bieten.

Wer kann das „Panier A“ in Anspruch nehmen?

Alle Versicherten profitieren von keinem Eigenanteil von 0 € sowie von der Krankenversicherung (CMU/CSS). Dazu musst du krankenversichert sein. Dazu gehören die allgemeine Krankenversicherung, die landwirtschaftliche Krankenversicherung und die Sonderkassen (SNCF, EDF, GDF, RATP...).Die Krankenversicherung allein reicht nicht aus, um von der Selbstbeteiligung von 0 € zu profitieren. Du musst unbedingt eine Zusatzversicherung abgeschlossen haben.

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